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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeines
Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil mit uns. (ShapeDesign, Thomas Dorn). Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Verträge über Grafik-Design-Provider-Leistungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber ausschließlich. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Auftraggeber Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB's) verwendet und diese entgegenstehende oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichende Bedingungen enthalten. Auch gelten die hier aufgeführten Bedingungen, wenn der Auftragnehmer in Kenntnis entgegenstehender oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichender Bedingungen des Auftraggebers den Auftrag vorbehaltlos ausführt. Abweichungen von den hier aufgeführten Bedingungen sind nur dann gültig, wenn ihnen der Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich zustimmt. Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber zwecks Ausführung des Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen.

Angebote/Preise/Zahlungsbedingungen
Unsere Angebote verstehen sich freibleibend und unverbindlich. Bei über das normale Maß hinausgehenden Dienst- und Werkverträgen sind wir berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen zu fordern. Die Annahme von Schecks erfolgt nur zahlungshalber. Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, so sind wir berechtigt sofort, den Zugriff zu dem betreffenden Angebot bis zum Eingang des betroffenen Betrages zu sperren. Der Vertrag läuft auf unbestimmt Zeit.

Dienstleistungsbeschreibung
Mit der Annahme des Auftrages kommt ein Vertrag über die Nutzung der Dienstleistung zustande. Die zum Betreiben des virtuellen Servers benötigten IP-Nummern bleiben im Besitz von ShapeDesign und dürfen jederzeit verändert werden. Die Daten zur Registrierung von Domainnamen werden ohne Gewähr an den jeweiligen NIC in einem automatisierten Verfahren übermittelt. Der Kunde kann von einer tatsächlichen Verfügbarkeit und Zuteilung des Domainnamens erst ausgehen, wenn diese durch den jeweiligen NIC bestätigt ist. Jegliche Haftung und Gewährleistung für die Zuteilung der bestellten Domainnamen ist seitens ShapeDesign ausgeschlossen.

Inhalte
Mit der Übermittlung der Webseiten stellt der Kunde uns von jeglicher Haftung für den Inhalt frei und sichert zu, kein Material zu übermitteln, das Dritte in ihren Rechten verletzt. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich bestätigt werden/wurden Bild- und Textmaterial sowie sonstiges urheberrechtlich geschütztes Material vom Auftraggeber geliefert. Aufgrund der knappen Preiskalkulation ist es nicht möglich, dass wir eine eingehende Einzelfallprüfung für den Fall vornehmen, ob Ansprüche Dritter berechtigt oder unberechtigt erhoben werden. Der Kunde erklärt sich daher bereits jetzt damit einverstanden, dass wir berechtigt sind, den Zugriff für den Fall zu sperren, dass Ansprüche Dritter auf Unterlassung erhoben werden oder der Kunde nicht zweifelsfrei Rechtsinhaber der veröffentlichten Dokumente bzw. Programme ist. Für den Fall, dass der Kunde Inhalte veröffentlicht, die geeignet sind, Dritte in ihrer Ehre zu verletzen, Personen oder Personengruppen zu beleidigen oder zu verunglimpfen, oder obszönes, pornographisches, bedrohliches oder verleumderisches Material verwendet, sind wir berechtigt, sofort den Zugriff zum gesamten Angebot zu sperren, auch wenn ein tatsächlicher Rechtsanspruch nicht gegeben sein sollte. Das gleiche gilt, wenn Inhalte nach dem allgemeinen Rechtsempfinden gegen geltendes Recht der BRD, USA oder anderen Staaten verstoßen könnten. Dem Kunden ist es jedoch überlassen, den Beweis für die tatsächliche Unbedenklichkeit der Inhalte anzutreten. Sobald dieser erbracht ist, wird das Angebot wieder freigeschaltet. Dem Kunden ist bekannt, dass aufgrund der Struktur des Internet die Möglichkeit besteht, übermittelte Daten abzuhören, dieses Risiko nimmt der Kunde in Kauf. Die Firma ShapeDesign haftet nicht für Verletzungen der Vertraulichkeit von E-Mail Nachrichten oder anders übermittelten Informationen.

FTP-Zugang
ShapeDesign ist nicht für die Datensicherung der auf dem virtuellen Server gespeicherten Dateien verantwortlich. Soweit Daten auf den virtuellen Server übermittelt werden, stellt der Kunde Sicherheitskopien her. Der Kunde erhält auf ausdrücklichen Wunsch zur Pflege seines Angebotes einen Login-Namen und ein Login-Passwort. Er ist verpflichtet, dieses vertraulich zu behandeln, und haftet für jeden Missbrauch, der aus einer unberechtigten Verwendung des Passwortes resultiert.

Urheberrecht und Nutzungsrechte
Jeder dem Auftragnehmer erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einbringung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist. Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten zwischen den Parteien auch dann, wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen im Einzelfall nicht gegeben sein sollten. Damit stehen dem Auftragnehmer insbesondere die urheberrechtlichen Ansprüche aus §97ff UrhG zu. Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung des Auftragnehmers weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung - auch von Teilen - ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt den Auftragnehmer, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen. Ist eine solche Vergütung nicht vereinbart, gilt die nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD (neueste Fassung) übliche Vergütung als vereinbart. Der Auftragnehmer überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur ein einfaches Nutzungsrecht übertragen. Eine Übertragung der Nutzungsrechte durch den Auftraggeber an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Vereinbarung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung der Vergütung durch den Auftraggeber auf diesen über. Der Auftragnehmer hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken und in Veröffentlichungen über das Produkt als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Auftragnehmer zum Schadensersatz. Ohne Nachweis kann der Auftragnehmer 100% der vereinbarten beziehungsweise nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD (neueste Fassung) üblichen Vergütung neben dieser als Schadensersatz verlangen. Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter und Beauftragten haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.

Vergütung
Die Vergütung für die Entwürfe, Reinzeichnungen und Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt auf Grundlage des Tarifvertrages für Design-Leistungen SDSt/AGD (neueste Fassung), sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden. Bereits die Anfertigung von Entwürfen ist kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind. Werden die Entwürfe in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, ist der Auftragnehmer berechtigt, nachträglich die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die tatsächliche Nutzung und der ursprünglich erhaltenen Vergütung zu verlangen.

Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten
Sonderleistungen wie beispielsweise die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen, das Manuskriptstudium, die Drucküberwachung etc. werden nach Zeitaufwand entsprechend dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD (neueste Fassung) gesondert berechnet. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Auftragnehmer entsprechende Vollmacht zu erteilen. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftragnehmers abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber den Auftragnehmer im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten. Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc., sind vom Auftraggeber zu erstatten. Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.

Eigentumsvorbehalt
An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. Die Originale sind daher, sobald der Auftraggeber sie nicht mehr für die Ausübung von Nutzungsrechten zwingend benötigt, unbeschädigt an den Auftragnehmer zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt unberührt. Die Versendung der Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.

Digitale Daten
Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten, ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber Computerdateien zu Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung des Auftragnehmers geändert werden.

Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster
Vor Ausführung der Vervielfältigung sind dem Auftragnehmer Korrekturmuster vorzulegen. Die Produktionsüberwachung durch den Auftragnehmer erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist der Auftragnehmer berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben. Er haftet für Fehler nur bei eigenem Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber dem Auftragnehmer 10 bis 20 einwandfreie ungefaltete Belege unentgeltlich. Der Auftragnehmer ist berechtigt, diese Muster zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden.

Gewährleistung
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuüben, insbesondere auch ihm überlassene Vorlagen, Unterlagen, Muster etc. sorgfältig zu behandeln. Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich beim Auftragnehmer geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei angenommen.

Haftung
Der Auftragnehmer haftet - sofern der Vertrag keine anderslautenden Regelungen trifft - gleich aus welchem Rechtsgrund nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für seine Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet er nur bei Vertragswesentlichen Pflichten. In diesem Fall ist jedoch die Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn ausgeschlossen. Die Haftung für positive Forderungsverletzungen, Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung ist außerdem auf den Ersatz des typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Dritte erteilt werden, übernimmt der Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber keinerlei Haftung oder Gewährleistung, soweit den Auftragnehmer kein Auswahlverschulden trifft. Der Auftragnehmer tritt in diesen Fällen lediglich als Vermittler auf. Sofern der Auftragnehmer selbst Auftraggeber von Subunternehmern ist, tritt er hiermit sämtliche, ihm zustehenden Gewährleistungs-, Schadensersatz- und sonstigen Ansprüche aus fehlerhafter, verspäteter oder Nichtlieferung an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber verpflichtet sich, vor einer Inanspruchnahme des Auftragnehmers zunächst zu versuchen, die abgetretenen Ansprüche durchzusetzen. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen den Auftragnehmer stellen wegen eines Verhaltens, für das der Auftraggeber nach dem Vertrag die Verantwortung bzw. die Haftung trägt. Er trägt die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung. Mit der Freigabe von Entwürfen und Reinausführungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die technische und funktionsmäßige Richtigkeit von Text, Bild und Gestaltung. Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Entwicklungen, Ausarbeitungen, Reinausführungen und Zeichnungen entfällt jede Haftung des Auftragnehmers. Für die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten sowie für die Neuheit des Produktes haftet der Auftragnehmer nicht.

Haftungsbeschränkung
Die Haftung für mittelbare oder unmittelbare Schäden, die mit der Bereitstellung seiner Leistungen in Zusammenhang stehen ist auf EURO 100,00 beschränkt. Im übrigen ist eine Haftung des Providers ausgeschlossen. Für Datenverlust ist der Provider nicht haftbar - der Kunde hat ggf. selbständig entsprechende Sicherungen vorzunehmen.

Schadensersatzansprüche
Unsere Dienstleistung ist die Bereithaltung Ihrer Webseiten zum Abruf auf unserem WWW-Server, für Störungen innerhalb des Internet können wir keine Haftung übernehmen.

Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Auftragnehmer behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, kann der Auftragnehmer eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er auch Schadensersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller dem Auftragnehmer übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

Geltung
Einkaufs- und Zahlungsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt. Nachstehende Bedingungen gelten ausschließlich - auch wenn den Bedingungen des Kunden nicht widersprochen wird - für alle, auch zukünftigen Leistungen des Providers.

Leistungen des Providers
Der Provider erbringt selbst, oder durch Dritte, Leistungen deren Umfang, Preise, Vertrags- und Leistungslaufzeiten eindeutig in den veröffentlichten Leistungsangeboten beschrieben sind. Die Nutzung der angebotenen Leistungen ist grundsätzlich 24 Stunden am Tag möglich. Der Provider behält sich allerdings vor, die Dienste für technisch notwendige Wartungsarbeiten ohne Ankündigung kurzfristig zu unterbrechen, um den störungsfreien Betrieb der Einrichtungen weiter zu gewährleisten. Es wird dem Kunden eine 99% Verfügbarkeit der Leistungen im Jahresmittel zugesagt. Eine Gewährleistung für die Qualität der Konnektivität zu anderen Internet-Serversystemen oder Bandbreite wird seitens des Providers nicht übernommen.

Freistellung
Der Kunde stellt den Provider von allen eventuellen Ansprüchen Dritter frei.

Nutzungsrechte
Der Kunde erhält das alleinige Nutzungsrecht für die bestellten Leistungen und für die Leistungsnutzung ev. erforderlichen Zugangsdaten und Passwörter. Der Kunde darf weder Nutzungsrechte, Zugangsdaten und Passwörter an Dritte untervermieten noch Dritten kostenlos überlassen. Es steht dem Kunden frei, die technischen Einrichtungen des Providers im Rahmen der bestellten Leistungen zu nutzen. Es dürfen jedoch keine Dateien oder Nachrichten auf oder über die technischen Einrichtungen des Providers übertragen werden, die gegen ein nationales oder internationales Recht verstoßen - dieses gilt insbesondere für Urheber-, Datenschutz- und Wettbewerbsrechtsverletzungen. Eine Zuwiderhandlung stellt eine missbräuchliche Nutzung der Leistungen dar. Es ist dem Kunden ferner untersagt, Dateien oder Nachrichten über oder auf die technischen Einrichtungen des Providers zu übertragen, die sexuellen Handlungen - in welcher Form auch immer - beschreiben oder darstellen. Bei missbräuchlicher Nutzung der Leistungen oder Einrichtungen durch den Kunden, ist der Provider berechtigt die Leistungsbereitstellung sofort und ohne Abmahnung einzustellen. Für ev. Schäden die durch die missbräuchliche Nutzung entstehen, haftet allein der Kunde.

Domain Namen und Namensrechte
Soweit der Provider die Registrierungsformalitäten einer eindeutigen Internetadresse ( Domain Name ) für den Kunden vornimmt, wird der Provider gegenüber dem DENIC, INTERNIC oder anderen Organisationen zur Domain Vergabe, lediglich als Mittler tätig. Es gelten die Bedingungen zur Namensvergabe der jeweilig zuständigen Organisation. Der Kunde ist für die Einhaltung der Namensrechte selbst verantwortlich. Von Ersatzansprüchen Dritter, die auf der unzulässigen Nutzung eines Domain Namens bzw. einer Internetadresse beruhen, ist der Provider durch den Kunden freigestellt. Die Gebühren für die Namensrechte, bzw. Namensnutzung werden separat von den sonstigen Leistungen des Providers berechnet. Die Höhe dieser Gebühren sind immer auf einer dafür eigens vom Provider eingerichteten Informationsseite, im Internet, abrufbar. Der Kunde hat das Recht, nach ordnungsgemäßer Beendigung des Vertragsverhältnisses, den Domain Namen bei einem anderen Provider weiterzuführen.

Markenrechtlicher Schutz des Domain-Namens
Der Kunde versichert, dass er mit der Bestellung des Domain-Namens kein Warenzeichen einer fremden Firma verletzt bzw. der Domain-Name nicht markenrechtlich geschützt ist. Für den Fall, dass wir von Dritten wegen der Verletzung solcher Rechte in Anspruch genommen werden, verpflichtet sich der Kunde, uns schadlos zu halten. Ebenfalls behalten wir uns dann die Sperrung der betreffenden Domain vor.

Fälligkeit der Vergütung, Abnahme
Soweit sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist die Vergütung bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er vom Auftragnehmer hohe finanzielle Vorleistungen, sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten, 1/3 nach Ablieferung. Bei Zahlungsverzug kann der Auftragnehmer Verzugszinsen in Höhe von 9,26% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a. verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon ebenso unberührt wie die Berechtigung des Auftragsgebers, im Einzelfall eine niedrigere Belastung nachzuweisen.

Zahlungen und Zahlungsverzug
Die vom Kunden bestellten Leistungen sind grundsätzlich an die ebenfalls in der Leistungsbeschreibung ersichtlichen Zahlungsmodalitäten und Bedingungen geknüpft. Zahlungen gelten erst an dem Tag als geleistet, an welchem der Provider über den Rechnungsbetrag verlustfrei verfügen kann. Bei Zahlungsverzug sind, vorbehaltlich der Geltungsmachung weiteren Schadens, Verzugszinsen in Höhe von 15% per anno zu entrichten. Ist der Kunde mit der Bezahlung einer Rechnung in Verzug geraten, so werden seine sämtlichen Verbindlichkeiten über die jeweilig volle Mindestvertragslaufzeit sofort fällig. Der Provider ist berechtigt bei Zahlungsverzug alle Leistungen für den Kunden sofort einzustellen und Domain Namen zu sperren. Eine Leistungseinstellung wegen Zahlungsverzugs entbindet den Kunden nicht von der Zahlungspflicht. Das gleiche gilt bei Nichteinlösung von Schecks, Lastschriften, Zahlungseinstellung, Konkurs sowie Nachsuchung eines Vergleichs seitens des Kunden. Bei Nichteinlösung einer Lastschrift oder Schecks, sind dem Provider für den erhöhten Verwaltungsaufwand, Verwaltungskosten in Höhe von EURO 20,00- zu zahlen. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 1 Jahr und ist bei Kündigung mindestens 3 Monate vorher in schriftlicher Form einzureichen. Sollten Sie einen E-Mail senden, achten Sie bitte unbedingt auf die Bestätigung. Sollte diese nicht bei Ihnen eingehen, so müssen Sie uns Ihre Kündigung schriftlich zu senden.

Rundmails in Newsgroups oder Massenmailings per E-Mail
Sollte uns bekannt werden, dass der Kunde Werbe-E-Mails unter Angabe seines Domain-Namens verschickt, ohne von den E-Mail-Empfängern dazu aufgefordert worden zu sein, behalten wir uns vor, den Account vorübergehend oder langfristig zu sperren. Dies gilt ebenfalls für Werbe-E-Mails in Öffentlichen Newsgroups.

Schlussbestimmung
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Erfüllungsort der Sitz des Auftragnehmers. Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers, sofern der Auftraggeber Vollkaufmann ist. Der Auftragnehmer ist auch berechtigt, am Sitz des Auftraggebers zu klagen. Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen berührt nicht die Gültigkeit der Übrigen. Nebenabreden sind nur gültig, wenn Sie schriftlich von beiden Parteien bestätigt wurden. Auch im Geschäftsverkehr mit ausländischen Kunden gilt die Anwendung des deutschen Rechts als vereinbart.

Erfüllungsort, Gerichtsstand, sonstige Bestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ungültig sein oder werden, bleibt der Vertrag in allen übrigen Bestimmungen gültig. Die beanstandete Klausel ist durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen möglichst nahe kommt. Der Gerichtsstand ist für sämtliche Streitigkeiten, einschließlich Scheck und Wechselklage, das zuständige Amts- oder Landgericht am Geschäftssitz des Providers.

Erfüllungsort für Leistungen und Zahlungen
ShapeDesign, Sixtus-Braun-Straße 17, 06618 Naumburg

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