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Allgemeines
Folgende
Allgemeine
Geschäftsbedingungen
(AGB) sind
Bestandteil mit
uns. (ShapeDesign,
Thomas Dorn).
Nebenabreden
bedürfen der
Schriftform. Die
nachfolgenden
Bedingungen
gelten für alle
Verträge über
Grafik-Design-Provider-Leistungen
zwischen dem
Auftragnehmer
und dem
Auftraggeber
ausschließlich.
Dies gilt
insbesondere
auch dann, wenn
der Auftraggeber
Allgemeine
Geschäftsbedingungen
(AGB's)
verwendet und
diese
entgegenstehende
oder von den
hier
aufgeführten
Bedingungen
abweichende
Bedingungen
enthalten. Auch
gelten die hier
aufgeführten
Bedingungen,
wenn der
Auftragnehmer in
Kenntnis
entgegenstehender
oder von den
hier
aufgeführten
Bedingungen
abweichender
Bedingungen des
Auftraggebers
den Auftrag
vorbehaltlos
ausführt.
Abweichungen von
den hier
aufgeführten
Bedingungen sind
nur dann gültig,
wenn ihnen der
Auftragnehmer
ausdrücklich
schriftlich
zustimmt. Alle
Vereinbarungen,
die zwischen dem
Auftragnehmer
und dem
Auftraggeber
zwecks
Ausführung des
Vertrages
getroffen
werden, sind in
diesem Vertrag
schriftlich
niederzulegen.
Angebote/Preise/Zahlungsbedingungen
Unsere
Angebote
verstehen sich
freibleibend und
unverbindlich.
Bei über das
normale Maß
hinausgehenden
Dienst- und
Werkverträgen
sind wir
berechtigt,
angemessene
Abschlagszahlungen
zu fordern. Die
Annahme von
Schecks erfolgt
nur
zahlungshalber.
Ist der Kunde
mit fälligen
Zahlungen im
Verzug, so sind
wir berechtigt
sofort, den
Zugriff zu dem
betreffenden
Angebot bis zum
Eingang des
betroffenen
Betrages zu
sperren. Der
Vertrag läuft
auf unbestimmt
Zeit.
Dienstleistungsbeschreibung
Mit der
Annahme des
Auftrages kommt
ein Vertrag über
die Nutzung der
Dienstleistung
zustande. Die
zum Betreiben
des virtuellen
Servers
benötigten
IP-Nummern
bleiben im
Besitz von
ShapeDesign und
dürfen jederzeit
verändert
werden. Die
Daten zur
Registrierung
von Domainnamen
werden ohne
Gewähr an den
jeweiligen NIC
in einem
automatisierten
Verfahren
übermittelt. Der
Kunde kann von
einer
tatsächlichen
Verfügbarkeit
und Zuteilung
des Domainnamens
erst ausgehen,
wenn diese durch
den jeweiligen
NIC bestätigt
ist. Jegliche
Haftung und
Gewährleistung
für die
Zuteilung der
bestellten
Domainnamen ist
seitens
ShapeDesign
ausgeschlossen.
Inhalte
Mit der
Übermittlung der
Webseiten stellt
der Kunde uns
von jeglicher
Haftung für den
Inhalt frei und
sichert zu, kein
Material zu
übermitteln, das
Dritte in ihren
Rechten
verletzt.
Soweit nicht
ausdrücklich
schriftlich
bestätigt
werden/wurden
Bild- und
Textmaterial
sowie sonstiges
urheberrechtlich
geschütztes
Material vom
Auftraggeber
geliefert. Aufgrund der
knappen
Preiskalkulation
ist es nicht
möglich, dass
wir eine
eingehende
Einzelfallprüfung
für den Fall
vornehmen, ob
Ansprüche
Dritter
berechtigt oder
unberechtigt
erhoben werden.
Der Kunde
erklärt sich
daher bereits
jetzt damit
einverstanden,
dass wir
berechtigt sind,
den Zugriff für
den Fall zu
sperren, dass
Ansprüche
Dritter auf
Unterlassung
erhoben werden
oder der Kunde
nicht
zweifelsfrei
Rechtsinhaber
der
veröffentlichten
Dokumente bzw.
Programme ist.
Für den Fall,
dass der Kunde
Inhalte
veröffentlicht,
die geeignet
sind, Dritte in
ihrer Ehre zu
verletzen,
Personen oder
Personengruppen
zu beleidigen
oder zu
verunglimpfen,
oder obszönes,
pornographisches,
bedrohliches
oder
verleumderisches
Material
verwendet, sind
wir berechtigt,
sofort den
Zugriff zum
gesamten Angebot
zu sperren, auch
wenn ein
tatsächlicher
Rechtsanspruch
nicht gegeben
sein sollte. Das
gleiche gilt,
wenn Inhalte
nach dem
allgemeinen
Rechtsempfinden
gegen geltendes
Recht der BRD,
USA oder anderen
Staaten
verstoßen
könnten. Dem
Kunden ist es
jedoch
überlassen, den
Beweis für die
tatsächliche
Unbedenklichkeit
der Inhalte
anzutreten.
Sobald dieser
erbracht ist,
wird das Angebot
wieder freigeschaltet.
Dem Kunden ist
bekannt, dass
aufgrund der
Struktur des
Internet die
Möglichkeit
besteht,
übermittelte
Daten abzuhören,
dieses Risiko
nimmt der Kunde
in Kauf. Die
Firma
ShapeDesign
haftet nicht für
Verletzungen der
Vertraulichkeit
von E-Mail
Nachrichten oder
anders
übermittelten
Informationen.
FTP-Zugang
ShapeDesign
ist nicht für
die
Datensicherung
der auf dem
virtuellen
Server
gespeicherten
Dateien
verantwortlich.
Soweit Daten auf
den virtuellen
Server
übermittelt
werden, stellt
der Kunde
Sicherheitskopien
her. Der Kunde
erhält auf
ausdrücklichen
Wunsch zur
Pflege seines
Angebotes einen
Login-Namen und
ein
Login-Passwort.
Er ist
verpflichtet,
dieses
vertraulich zu
behandeln, und
haftet für jeden
Missbrauch, der
aus einer
unberechtigten
Verwendung des
Passwortes
resultiert.
Urheberrecht
und
Nutzungsrechte
Jeder dem
Auftragnehmer
erteilte Auftrag
ist ein
Urheberwerkvertrag,
der auf die
Einbringung von
Nutzungsrechten
an den
Werkleistungen
gerichtet ist.
Alle Entwürfe
und
Reinzeichnungen
unterliegen dem
Urheberrechtsgesetz.
Die Bestimmungen
des
Urheberrechtsgesetzes
gelten zwischen
den Parteien
auch dann, wenn
die
erforderlichen
Schutzvoraussetzungen
im Einzelfall
nicht gegeben
sein sollten.
Damit stehen dem
Auftragnehmer
insbesondere die
urheberrechtlichen
Ansprüche aus
§97ff UrhG zu.
Die Entwürfe und
Reinzeichnungen
dürfen ohne
ausdrückliche
Einwilligung des
Auftragnehmers
weder im
Original noch
bei der
Reproduktion
verändert
werden. Jede
Nachahmung -
auch von Teilen
- ist
unzulässig. Ein
Verstoß gegen
diese Bestimmung
berechtigt den
Auftragnehmer,
eine
Vertragsstrafe
in Höhe der
doppelten
vereinbarten
Vergütung zu
verlangen. Ist
eine solche
Vergütung nicht
vereinbart, gilt
die nach dem
Tarifvertrag für
Design-Leistungen
SDSt/AGD
(neueste
Fassung) übliche
Vergütung als
vereinbart. Der
Auftragnehmer
überträgt dem
Auftraggeber die
für den
jeweiligen Zweck
erforderlichen
Nutzungsrechte.
Soweit nichts
anderes
vereinbart ist,
wird jeweils nur
ein einfaches
Nutzungsrecht
übertragen. Eine
Übertragung der
Nutzungsrechte
durch den
Auftraggeber an
Dritte bedarf
der vorherigen
schriftlichen
Vereinbarung
zwischen
Auftraggeber und
Auftragnehmer.
Die
Nutzungsrechte
gehen erst nach
vollständiger
Zahlung der
Vergütung durch
den Auftraggeber
auf diesen über.
Der
Auftragnehmer
hat das Recht,
auf den
Vervielfältigungsstücken
und in
Veröffentlichungen
über das Produkt
als Urheber
genannt zu
werden. Eine
Verletzung des
Rechts auf
Namensnennung
berechtigt den
Auftragnehmer
zum
Schadensersatz.
Ohne Nachweis
kann der
Auftragnehmer
100% der
vereinbarten
beziehungsweise
nach dem
Tarifvertrag für
Design-Leistungen
SDSt/AGD
(neueste
Fassung)
üblichen
Vergütung neben
dieser als
Schadensersatz
verlangen.
Vorschläge und
Weisungen des
Auftraggebers
oder seiner
Mitarbeiter und
Beauftragten
haben keinen
Einfluss auf die
Höhe der
Vergütung. Sie
begründen kein
Miturheberrecht.
Vergütung
Die
Vergütung für
die Entwürfe,
Reinzeichnungen
und Einräumung
der
Nutzungsrechte
erfolgt auf
Grundlage des
Tarifvertrages
für
Design-Leistungen
SDSt/AGD
(neueste
Fassung), sofern
keine anderen
Vereinbarungen
getroffen
wurden. Bereits
die Anfertigung
von Entwürfen
ist
kostenpflichtig,
sofern nicht
ausdrücklich
etwas anderes
vereinbart ist.
Die Vergütungen
sind
Nettobeträge,
die zuzüglich
der gesetzlichen
Mehrwertsteuer
zu zahlen sind.
Werden die
Entwürfe in
größerem Umfang
als ursprünglich
vorgesehen
genutzt, ist der
Auftragnehmer
berechtigt,
nachträglich die
Differenz
zwischen der
höheren
Vergütung für
die tatsächliche
Nutzung und der
ursprünglich
erhaltenen
Vergütung zu
verlangen.
Sonderleistungen,
Neben- und
Reisekosten
Sonderleistungen
wie
beispielsweise
die Umarbeitung
oder Änderung
von
Reinzeichnungen,
das
Manuskriptstudium,
die
Drucküberwachung
etc. werden nach
Zeitaufwand
entsprechend dem
Tarifvertrag für
Design-Leistungen
SDSt/AGD
(neueste
Fassung)
gesondert
berechnet. Der
Auftragnehmer
ist berechtigt,
die zur
Auftragserfüllung
notwendigen
Fremdleistungen
im Namen und für
Rechnung des
Auftraggebers zu
bestellen. Der
Auftraggeber
verpflichtet
sich, dem
Auftragnehmer
entsprechende
Vollmacht zu
erteilen. Soweit
im Einzelfall
Verträge über
Fremdleistungen
im Namen und für
Rechnung des
Auftragnehmers
abgeschlossen
werden,
verpflichtet
sich der
Auftraggeber den
Auftragnehmer im
Innenverhältnis
von sämtlichen
Verbindlichkeiten
freizustellen,
die sich aus dem
Vertragsschluss
ergeben. Dazu
gehört
insbesondere die
Übernahme der
Kosten. Auslagen
für technische
Nebenkosten,
insbesondere für
spezielle
Materialien, für
die Anfertigung
von Modellen,
Fotos,
Zwischenaufnahmen,
Reproduktionen,
Satz und Druck
etc., sind vom
Auftraggeber zu
erstatten.
Reisekosten und
Spesen für
Reisen, die im
Zusammenhang mit
dem Auftrag zu
unternehmen und
mit dem
Auftraggeber
abgesprochen
sind, sind vom
Auftraggeber zu
erstatten.
Eigentumsvorbehalt
An Entwürfen
und
Reinzeichnungen
werden nur
Nutzungsrechte
eingeräumt,
nicht jedoch
Eigentumsrechte
übertragen. Die
Originale sind
daher, sobald
der Auftraggeber
sie nicht mehr
für die Ausübung
von
Nutzungsrechten
zwingend
benötigt,
unbeschädigt an
den
Auftragnehmer
zurückzugeben,
falls nicht
ausdrücklich
etwas anderes
vereinbart
wurde. Bei
Beschädigung
oder Verlust hat
der Auftraggeber
die Kosten zu
ersetzen, die
zur
Wiederherstellung
der Originale
notwendig sind.
Die
Geltendmachung
eines weiteren
Schadens bleibt
unberührt. Die
Versendung der
Arbeiten und
Vorlagen erfolgt
auf Gefahr und
für Rechnung des
Auftraggebers.
Digitale
Daten
Der
Auftragnehmer
ist nicht
verpflichtet,
Dateien oder
Layouts, die im
Computer
erstellt wurden,
an den
Auftraggeber
herauszugeben.
Wünscht der
Auftraggeber die
Herausgabe von
Computerdaten,
ist dies
gesondert zu
vereinbaren und
zu vergüten. Hat
der
Auftragnehmer
dem Auftraggeber
Computerdateien
zu Verfügung
gestellt, dürfen
diese nur mit
vorheriger
Zustimmung des
Auftragnehmers
geändert werden.
Korrektur,
Produktionsüberwachung
und Belegmuster
Vor
Ausführung der
Vervielfältigung
sind dem
Auftragnehmer
Korrekturmuster
vorzulegen. Die
Produktionsüberwachung
durch den
Auftragnehmer
erfolgt nur
aufgrund
besonderer
Vereinbarung.
Bei Übernahme
der
Produktionsüberwachung
ist der
Auftragnehmer
berechtigt, nach
eigenem Ermessen
die notwendigen
Entscheidungen
zu treffen und
entsprechende
Anweisungen zu
geben. Er haftet
für Fehler nur
bei eigenem
Verschulden und
nur für Vorsatz
und grobe
Fahrlässigkeit.
Von allen
vervielfältigten
Arbeiten
überlässt der
Auftraggeber dem
Auftragnehmer 10
bis 20
einwandfreie
ungefaltete
Belege
unentgeltlich.
Der
Auftragnehmer
ist berechtigt,
diese Muster zum
Zwecke der
Eigenwerbung zu
verwenden.
Gewährleistung
Der
Auftragnehmer
verpflichtet
sich, den
Auftrag mit
größtmöglicher
Sorgfalt
auszuüben,
insbesondere
auch ihm
überlassene
Vorlagen,
Unterlagen,
Muster etc.
sorgfältig zu
behandeln.
Beanstandungen
gleich welcher
Art sind
innerhalb von 14
Tagen nach
Ablieferung des
Werks
schriftlich beim
Auftragnehmer
geltend zu
machen. Danach
gilt das Werk
als mangelfrei
angenommen.
Haftung
Der
Auftragnehmer
haftet - sofern
der Vertrag
keine
anderslautenden
Regelungen
trifft - gleich
aus welchem
Rechtsgrund nur
für Vorsatz und
grobe
Fahrlässigkeit.
Diese
Haftungsbeschränkung
gilt auch für
seine
Erfüllungs- und
Verrichtungsgehilfen.
Für leichte
Fahrlässigkeit
haftet er nur
bei
Vertragswesentlichen
Pflichten. In
diesem Fall ist
jedoch die
Haftung für
mittelbare
Schäden,
Mangelfolgeschäden
und entgangenen
Gewinn
ausgeschlossen.
Die Haftung für
positive
Forderungsverletzungen,
Verschulden bei
Vertragsschluss
und aus
unerlaubter
Handlung ist
außerdem auf den
Ersatz des
typischen,
vorhersehbaren
Schaden
begrenzt. Für
Aufträge, die im
Namen und auf
Rechnung des
Auftraggebers an
Dritte erteilt
werden,
übernimmt der
Auftragnehmer
gegenüber dem
Auftraggeber
keinerlei
Haftung oder
Gewährleistung,
soweit den
Auftragnehmer
kein
Auswahlverschulden
trifft. Der
Auftragnehmer
tritt in diesen
Fällen lediglich
als Vermittler
auf. Sofern der
Auftragnehmer
selbst
Auftraggeber von
Subunternehmern
ist, tritt er
hiermit
sämtliche, ihm
zustehenden
Gewährleistungs-,
Schadensersatz-
und sonstigen
Ansprüche aus
fehlerhafter,
verspäteter oder
Nichtlieferung
an den
Auftraggeber ab.
Der Auftraggeber
verpflichtet
sich, vor einer
Inanspruchnahme
des
Auftragnehmers
zunächst zu
versuchen, die
abgetretenen
Ansprüche
durchzusetzen.
Der Auftraggeber
stellt den
Auftragnehmer
von allen
Ansprüchen frei,
die Dritte gegen
den
Auftragnehmer
stellen wegen
eines
Verhaltens, für
das der
Auftraggeber
nach dem Vertrag
die
Verantwortung
bzw. die Haftung
trägt. Er trägt
die Kosten einer
etwaigen
Rechtsverfolgung.
Mit der Freigabe
von Entwürfen
und
Reinausführungen
durch den
Auftraggeber
übernimmt dieser
die
Verantwortung
für die
technische und
funktionsmäßige
Richtigkeit von
Text, Bild und
Gestaltung. Für
die vom
Auftraggeber
freigegebenen
Entwürfe,
Entwicklungen,
Ausarbeitungen,
Reinausführungen
und Zeichnungen
entfällt jede
Haftung des
Auftragnehmers.
Für die
wettbewerbs- und
kennzeichenrechtliche
Zulässigkeit und
Eintragungsfähigkeit
der Arbeiten
sowie für die
Neuheit des
Produktes haftet
der
Auftragnehmer
nicht.
Haftungsbeschränkung
Die Haftung
für mittelbare
oder
unmittelbare
Schäden, die mit
der
Bereitstellung
seiner
Leistungen in
Zusammenhang
stehen ist auf
EURO 100,00
beschränkt. Im
übrigen ist eine
Haftung des
Providers
ausgeschlossen.
Für Datenverlust
ist der Provider
nicht haftbar -
der Kunde hat
ggf. selbständig
entsprechende
Sicherungen
vorzunehmen.
Schadensersatzansprüche
Unsere
Dienstleistung
ist die
Bereithaltung
Ihrer Webseiten
zum Abruf auf
unserem
WWW-Server, für
Störungen
innerhalb des
Internet können
wir keine
Haftung
übernehmen.
Gestaltungsfreiheit
und Vorlagen
Im Rahmen
des Auftrags
besteht
Gestaltungsfreiheit.
Reklamationen
hinsichtlich der
künstlerischen
Gestaltung sind
ausgeschlossen.
Wünscht der
Auftraggeber
während oder
nach der
Produktion
Änderungen, hat
er die
Mehrkosten zu
tragen. Der
Auftragnehmer
behält den
Vergütungsanspruch
für bereits
begonnene
Arbeiten.
Verzögert sich
die Durchführung
des Auftrags aus
Gründen, die der
Auftraggeber zu
vertreten hat,
kann der
Auftragnehmer
eine angemessene
Erhöhung der
Vergütung
verlangen. Bei
Vorsatz oder
grober
Fahrlässigkeit
kann er auch
Schadensersatzansprüche
geltend machen.
Die
Geltendmachung
eines
weitergehenden
Verzugsschadens
bleibt davon
unberührt. Der
Auftraggeber
versichert, dass
er zur
Verwendung aller
dem
Auftragnehmer
übergebenen
Vorlagen
berechtigt ist.
Sollte er
entgegen dieser
Versicherung
nicht zur
Verwendung
berechtigt sein,
stellt der
Auftraggeber den
Auftragnehmer
von allen
Ersatzansprüchen
Dritter frei.
Geltung
Einkaufs-
und
Zahlungsbedingungen
des Kunden
werden nicht
anerkannt.
Nachstehende
Bedingungen
gelten
ausschließlich -
auch wenn den
Bedingungen des
Kunden nicht
widersprochen
wird - für alle,
auch zukünftigen
Leistungen des
Providers.
Leistungen
des Providers
Der Provider
erbringt selbst,
oder durch
Dritte,
Leistungen deren
Umfang, Preise,
Vertrags- und
Leistungslaufzeiten
eindeutig in den
veröffentlichten
Leistungsangeboten
beschrieben
sind. Die
Nutzung der
angebotenen
Leistungen ist
grundsätzlich 24
Stunden am Tag
möglich. Der
Provider behält
sich allerdings
vor, die Dienste
für technisch
notwendige
Wartungsarbeiten
ohne Ankündigung
kurzfristig zu
unterbrechen, um
den
störungsfreien
Betrieb der
Einrichtungen
weiter zu
gewährleisten.
Es wird dem
Kunden eine 99%
Verfügbarkeit
der Leistungen
im Jahresmittel
zugesagt. Eine
Gewährleistung
für die Qualität
der
Konnektivität zu
anderen
Internet-Serversystemen
oder Bandbreite
wird seitens des
Providers nicht
übernommen.
Freistellung
Der Kunde
stellt den
Provider von
allen
eventuellen
Ansprüchen
Dritter frei.
Nutzungsrechte
Der Kunde
erhält das
alleinige
Nutzungsrecht
für die
bestellten
Leistungen und
für die
Leistungsnutzung
ev.
erforderlichen
Zugangsdaten und
Passwörter. Der
Kunde darf weder
Nutzungsrechte,
Zugangsdaten und
Passwörter an
Dritte
untervermieten
noch Dritten
kostenlos
überlassen. Es
steht dem Kunden
frei, die
technischen
Einrichtungen
des Providers im
Rahmen der
bestellten
Leistungen zu
nutzen. Es
dürfen jedoch
keine Dateien
oder Nachrichten
auf oder über
die technischen
Einrichtungen
des Providers
übertragen
werden, die
gegen ein
nationales oder
internationales
Recht verstoßen
- dieses gilt
insbesondere für
Urheber-,
Datenschutz- und
Wettbewerbsrechtsverletzungen.
Eine
Zuwiderhandlung
stellt eine
missbräuchliche
Nutzung der
Leistungen dar.
Es ist dem
Kunden ferner
untersagt,
Dateien oder
Nachrichten über
oder auf die
technischen
Einrichtungen
des Providers zu
übertragen, die
sexuellen
Handlungen - in
welcher Form
auch immer -
beschreiben oder
darstellen. Bei
missbräuchlicher
Nutzung der
Leistungen oder
Einrichtungen
durch den
Kunden, ist der
Provider
berechtigt die
Leistungsbereitstellung
sofort und ohne
Abmahnung
einzustellen.
Für ev. Schäden
die durch die
missbräuchliche
Nutzung
entstehen,
haftet allein
der Kunde.
Domain Namen
und Namensrechte
Soweit der
Provider die
Registrierungsformalitäten
einer
eindeutigen
Internetadresse
( Domain Name )
für den Kunden
vornimmt, wird
der Provider
gegenüber dem
DENIC, INTERNIC
oder anderen
Organisationen
zur Domain
Vergabe,
lediglich als
Mittler tätig.
Es gelten die
Bedingungen zur
Namensvergabe
der jeweilig
zuständigen
Organisation.
Der Kunde ist
für die
Einhaltung der
Namensrechte
selbst
verantwortlich.
Von
Ersatzansprüchen
Dritter, die auf
der unzulässigen
Nutzung eines
Domain Namens
bzw. einer
Internetadresse
beruhen, ist der
Provider durch
den Kunden
freigestellt.
Die Gebühren für
die
Namensrechte,
bzw.
Namensnutzung
werden separat
von den
sonstigen
Leistungen des
Providers
berechnet. Die
Höhe dieser
Gebühren sind
immer auf einer
dafür eigens vom
Provider
eingerichteten
Informationsseite,
im Internet,
abrufbar. Der
Kunde hat das
Recht, nach
ordnungsgemäßer
Beendigung des
Vertragsverhältnisses,
den Domain Namen
bei einem
anderen Provider
weiterzuführen.
Markenrechtlicher
Schutz des
Domain-Namens
Der Kunde
versichert, dass
er mit der
Bestellung des
Domain-Namens
kein
Warenzeichen
einer fremden
Firma verletzt
bzw. der
Domain-Name
nicht
markenrechtlich
geschützt ist.
Für den Fall,
dass wir von
Dritten wegen
der Verletzung
solcher Rechte
in Anspruch
genommen werden,
verpflichtet
sich der Kunde,
uns schadlos zu
halten.
Ebenfalls
behalten wir uns
dann die
Sperrung der
betreffenden
Domain vor.
Fälligkeit
der Vergütung,
Abnahme
Soweit sich
aus der
Auftragsbestätigung
nichts anderes
ergibt, ist die
Vergütung bei
Ablieferung des
Werkes fällig.
Sie ist ohne
Abzug zahlbar.
Die Abnahme darf
nicht aus
gestalterisch-künstlerischen
Gründen
verweigert
werden. Im
Rahmen des
Auftrags besteht
Gestaltungsfreiheit.
Werden die
bestellten
Arbeiten in
Teilen
abgenommen, so
ist eine
entsprechende
Teilvergütung
jeweils bei
Abnahme des
Teiles fällig.
Erstreckt sich
ein Auftrag über
längere Zeit
oder erfordert
er vom
Auftragnehmer
hohe finanzielle
Vorleistungen,
sind angemessene
Abschlagszahlungen
zu leisten, und
zwar 1/3 der
Gesamtvergütung
bei
Auftragserteilung,
1/3 nach
Fertigstellung
von 50% der
Arbeiten, 1/3
nach
Ablieferung. Bei
Zahlungsverzug
kann der
Auftragnehmer
Verzugszinsen in
Höhe von 9,26%
über dem
jeweiligen
Basiszinssatz
der Europäischen
Zentralbank p.a.
verlangen. Die
Geltendmachung
eines
nachgewiesenen
höheren Schadens
bleibt davon
ebenso unberührt
wie die
Berechtigung des
Auftragsgebers,
im Einzelfall
eine niedrigere
Belastung
nachzuweisen.
Zahlungen und
Zahlungsverzug
Die vom
Kunden
bestellten
Leistungen sind
grundsätzlich an
die ebenfalls in
der
Leistungsbeschreibung
ersichtlichen
Zahlungsmodalitäten
und Bedingungen
geknüpft.
Zahlungen gelten
erst an dem Tag
als geleistet,
an welchem der
Provider über
den
Rechnungsbetrag
verlustfrei
verfügen kann.
Bei
Zahlungsverzug
sind,
vorbehaltlich
der
Geltungsmachung
weiteren
Schadens,
Verzugszinsen in
Höhe von 15% per
anno zu
entrichten. Ist
der Kunde mit
der Bezahlung
einer Rechnung
in Verzug
geraten, so
werden seine
sämtlichen
Verbindlichkeiten
über die
jeweilig volle
Mindestvertragslaufzeit
sofort fällig.
Der Provider ist
berechtigt bei
Zahlungsverzug
alle Leistungen
für den Kunden
sofort
einzustellen und
Domain Namen zu
sperren. Eine
Leistungseinstellung
wegen
Zahlungsverzugs
entbindet den
Kunden nicht von
der
Zahlungspflicht.
Das gleiche gilt
bei
Nichteinlösung
von Schecks,
Lastschriften,
Zahlungseinstellung,
Konkurs sowie
Nachsuchung
eines Vergleichs
seitens des
Kunden. Bei
Nichteinlösung
einer
Lastschrift oder
Schecks, sind
dem Provider für
den erhöhten
Verwaltungsaufwand,
Verwaltungskosten
in Höhe von EURO
20,00- zu
zahlen. Die
Mindestvertragslaufzeit
beträgt 1 Jahr
und ist bei
Kündigung
mindestens 3
Monate vorher in
schriftlicher
Form
einzureichen.
Sollten Sie
einen E-Mail
senden, achten
Sie bitte
unbedingt auf
die Bestätigung.
Sollte diese
nicht bei Ihnen
eingehen, so
müssen Sie uns
Ihre Kündigung
schriftlich zu
senden.
Rundmails in
Newsgroups oder
Massenmailings
per E-Mail
Sollte uns
bekannt werden,
dass der Kunde
Werbe-E-Mails
unter Angabe
seines
Domain-Namens
verschickt, ohne
von den
E-Mail-Empfängern
dazu
aufgefordert
worden zu sein,
behalten wir uns
vor, den Account
vorübergehend
oder langfristig
zu sperren. Dies
gilt ebenfalls
für
Werbe-E-Mails in
Öffentlichen
Newsgroups.
Schlussbestimmung
Sofern sich
aus der
Auftragsbestätigung
nichts anderes
ergibt, ist
Erfüllungsort
der Sitz des
Auftragnehmers.
Die
Unwirksamkeit
einer der
vorstehenden
Bedingungen
berührt die
Geltung der
übrigen
Bestimmungen
nicht. Es gilt
das Recht der
Bundesrepublik
Deutschland.
Gerichtsstand
ist der Sitz des
Auftragnehmers,
sofern der
Auftraggeber
Vollkaufmann
ist. Der
Auftragnehmer
ist auch
berechtigt, am
Sitz des
Auftraggebers zu
klagen. Die
Unwirksamkeit
einzelner
Bedingungen
berührt nicht
die Gültigkeit
der Übrigen.
Nebenabreden
sind nur gültig,
wenn Sie
schriftlich von
beiden Parteien
bestätigt
wurden. Auch im
Geschäftsverkehr
mit
ausländischen
Kunden gilt die
Anwendung des
deutschen Rechts
als vereinbart.
Erfüllungsort,
Gerichtsstand,
sonstige
Bestimmungen
Sollte eine
Bestimmung
dieses Vertrages
ungültig sein
oder werden,
bleibt der
Vertrag in allen
übrigen
Bestimmungen
gültig. Die
beanstandete
Klausel ist
durch eine
solche zu
ersetzen, die
dem
wirtschaftlichen
Zweck der
ursprünglichen
möglichst nahe
kommt. Der
Gerichtsstand
ist für
sämtliche
Streitigkeiten,
einschließlich
Scheck und
Wechselklage,
das zuständige
Amts- oder
Landgericht am
Geschäftssitz
des Providers.
Erfüllungsort
für Leistungen
und Zahlungen
ShapeDesign,
Sixtus-Braun-Straße
17, 06618
Naumburg |